KritNis — Technik für kritische Infrastrukturen

Systemkopf auf einem Mast im Vordergrund, dahinter ein Umspannwerk — Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen an der Anlage.
Ein Systemkopf auf dem Mast dahinter die Anlage die er überwacht

KritNis liefert die physische Schutz- und Überwachungstechnik, mit der Betreiber kritischer Anlagen die Anforderungen aus dem KRITIS-Dachgesetz und aus NIS2 erfüllen und nachweisen. KritNis ist eine Marke der Sicherheitssysteme Uebachs GmbH, Düsseldorf — einer Firmengruppe, die seit 1990 im Sicherheitsgewerbe arbeitet, spezialisiert auf kombinierte Video- und Alarmtechnik mit Aufschaltung auf Notruf- und Serviceleitstellen. Weshalb Überwachungstechnik an kritischen Anlagen strengeren Anforderungen unterliegt: Warum KRITIS und NIS2

Zwei Regelwerke, zwei Behörden

Den physischen Schutz kritischer Anlagen regelt das KRITIS-Dachgesetz; die Betreiberpflichten gelten seit dem 17.07.2026, zuständig ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Netz- und Informationssicherheit regelt das BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes, in Kraft seit dem 06.12.2025, zuständig ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dahinter stehen zwei EU-Richtlinien, die beide Bereiche unionsweit vorgeben. Die Normen im Überblick: Rechtsgrundlagen

Schaubild zweier Regelwerke: KRITIS-Dachgesetz und BSI-Gesetz — Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen erfüllt beide Pflichtenkreise
Eine Anlage kann unter beide Regelwerke fallen

Was ist KRITIS?

KRITIS steht für kritische Infrastrukturen: Anlagen, deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung gefährdet — etwa in Energie, Wasser oder Verkehr. Das KRITIS-Dachgesetz regelt seit 2026 erstmals bundeseinheitlich ihren physischen Schutz. Betreiber müssen sich registrieren, Risiken analysieren, einen Resilienzplan aufstellen und Störungen binnen 24 Stunden melden. Mehr zu KRITIS

Was ist NIS2?

NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. In Deutschland setzt sie das NIS2-Umsetzungsgesetz seit Dezember 2025 um; betroffen sind rund 29.500 Unternehmen und Einrichtungen — das 6,5-Fache des früheren KRITIS-Systems. Gefordert sind unter anderem Risikomanagement in zehn Maßnahmenbereichen, eine dreistufige Meldekette und persönliche Pflichten der Geschäftsleitung. Mehr zu NIS2

Ob Ihr Unternehmen dazugehört — vom Stadtwerk bis zum Logistiker: Wer ist betroffen? Die vollständigen Sektorenlisten beider Gesetze: Sektoren und Einrichtungsarten

Kameramast mit mehreren Kameras, Technikschrank und Übersteigschutz an einer Zaunanlage — Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen am Perimeter.
Physischer Schutz Kameramast mit Technikschrank an der Zaunanlage
Geöffneter Schaltschrank eines Systemkopfs an der Zaunanlage mit Reihenklemmen, Sicherungsautomaten und Rechnereinschub — Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen.
Systemtechnik der geöffnete Schaltschrank eines Systemkopfs

Der aktuelle Systemkopf: KritNis

Der erste Systemkopf der Reihe heißt KritNis [Name entschieden 01.08.2026; Kamerabestückung im Detail und technische Daten stehen noch aus — bis dahin dieser Übergangstext]. KritNis entsteht auf der technischen Basis der Secura-Systemköpfe, die seit Jahren im Baustellen- und Anlagenbetrieb laufen: fünf Außenkameras je Kopf statt der branchenüblichen drei, eine zusätzliche Top-Down-Kamera zur Eigenüberwachung, bis zu 100 Alarmmelder je Turm und autarke Stromversorgung. Für die KritNis-Linie gilt eine eigene Beschaffungsregel: keine in China gefertigten Komponenten — bezogen auf Komponenten und Module, nicht nur auf den Herstellersitz. Zum Systemkopf und zur Komponentenherkunft

Systemköpfe KritNis: fünf Kameras an einer Trägerplatte, für Anlagen nach KRITIS-Dachgesetz und NIS2.
Der Systemkopf KritNis fünf Kameras auf einer Trägerplatte Technik für die Pflichten aus KRITIS Dachgesetz und NIS2

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